Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
die Zugangsmöglichkeiten zur Notgruppe wurden erneut angepasst.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Alleinerziehende, die nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten, die Notgruppe für ihre Kinder nutzen. Details finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
„Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben….“ (Schulmail Nr. 16)
Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.
Ich möchte noch einmal betonen, dass wir im Notfall gerne für Ihre Kinder da sind.
Ein Notfall liegt vor, wenn
1. Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft benötigt und
2. Sie keine Möglichkeit haben Ihr Kind privat betreuen zu lassen.
Erst wenn beide Voraussetzungen gegeben sind, darf Ihr Kind unter Beachtung aller Hygienemaßnahmen (Geräte auf dem Schulhof sind beispielsweise gesperrt!) die Notgruppe besuchen.
Auch wenn die Verbote gelockert wurden, die Devise „So wenig Kontakt wie nötig“ gilt immer noch!
Bei Fragen steht Ihnen die Schulleitung immer unter den bekannten Emailadressen oder an Werktagen telefonisch unter 02738/691146 bzw. 02738/691136 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Annette Kramps