Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
wie Sie vielleicht schon aus der Presse vernommen haben hat, hat die Landesregierung wie folgt entschieden:
„…..An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können….
…Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird….
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:
· BEGINN DER SCHULÖFFNUNGEN AM 7. MAI 2020 ZUNÄCHST MIT DEN
VIERTKLÄSSLERN,
· AB DEM 11. MAI EIN JAHRGANG PRO WERKTAG IN DER SCHULE,
· AN EINEM TAG SO VIEL UNTERRICHT UND BETREUUNG WIE MÖGLICH,
· NACH EINEM FESTEN PLAN BIS ZU DEN SOMMERFERIEN
· BEI FORTSETZUNG DER NOTBETREUUNG.“
(aus Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen, Mail 17)
Das Kollegium wird sich am Montag (04.05.2020) treffen, um die Vorgaben bestmöglich auf unsere Schule unter Beachtung aller Hygienevorschriften herunterzubrechen.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien nun aber ein gutes Maiwochenende!
Annette Kramps und Kirsten Wüst