Vorbemerkungen
- dass wir Kindern unterschiedlich viel Zeit zugestehen, um die beiden ersten Schuljahre zu durchlaufen,
- dass nicht alle Kinder zur gleichen Zeit den gleichen Lernstoff bewältigen können und müssen,
- dass man Kinder dort bestärkt und zusätzlich fördert, wo besondere Begabungen erkennbar sind,
- dass man Kindern dort hilft, wo Schwierigkeiten deutlich werden,
- dass Kinder selbständiges Lernen erlernen (Lernen des Lernens) und damit eine Schlüsselqualifikation in unserer sich schnell wandelnden Gesellschaft erwerben.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse hat das Land in einem Gesetz geregelt, welchen pädagogischen Ansprüchen die Arbeit in der Schuleingangsphase gerecht werden muss.
Schulen erhalten bei der Umsetzung Entscheidungsfreiheiten bezüglich des Weges, jedoch nicht bezüglich der Ziele. Sie müssen sichern,
- dass jedes Kind individualisiert gefördert wird
- dass jedes Kind entsprechend seinem Lernvermögen zwischen einem und drei Jahren in den Klassen 1 und 2 verweilen kann („individuelle Verweildauer“).
Ob Schulen diese Aufgaben bewältigen, indem sie jahrgangsübergreifende Klassen bilden (eine Kombiklasse 1/2) oder bei der traditionellen Form der jahrgangsbezogenen Klassen bleiben (jede Klasse hat nur Schüler eines Jahrgangs), ob sie Mischformen wählen oder noch andere Lösungen finden, das bleibt ihnen überlassen.
Alle Schulen haben sich intensiv mit den unterschiedlichen Möglichkeiten auseinander gesetzt und sich in der Schulkonferenz für das Modell entschieden, von dem sie glauben, dass es für die Schülerinnen und Schüler am besten ist.
Durch den Beschluss der Schulkonferenz wird an beiden Standorten ab dem Schuljahr 2009-10 jahrgangsübergreifend unterrichtet.