Informationen


Krankmeldung von Kindern

Wenn ein Kind erkrankt, so empfiehlt es sich, die Schule kurz telefonisch zu informieren. Dazu ist es jedoch nicht nötig, jeweils den Klassenlehrer zu sprechen. Wenn unser Büro besetzt ist, können Sie eine Nachricht bei den Sekretärinnnen, Frau Müller und Frau Weber, hinterlassen. Sind sie nicht in der Nähe des Telefons, so sprechen Sie bitte Ihre Nachricht auf das Band unseres Anrufbeantworters. Er wird täglich mehrmals abgehört. Falls Sie wünschen, dass wir Sie zurückrufen, so nennen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und gegebenenfalls Ihr Anliegen. Ein Kollege wird sich dann bei Ihnen melden.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien

Immer häufiger kommt es in den letzten Jahren vor, dass Schüler einen oder mehrere Tage vor Beginn einer Ferienperiode oder einen oder mehrere Tage nach Ende der Ferien fehlen. In einigen Fällen beantragen die Eltern ordnungsgemäß Urlaub, in anderen Fällen fehlen die Kinder ohne Angaben von Gründen oder mit Gründen, deren Wahrheitsgehalt angezweifelt werden darf.

Die Bezirksregierung Arnsberg verpflichtet deshalb alle Schulleiter, die Eltern in den ersten Wochen eines Schuljahres auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen:

  • Eine Beurlaubung vor oder im Anschluss an die Ferien ist gemäß Paragraph 10 Abs. 3 der Allgemeinen Schulordnung nur in absoluten Dringlichkeitsfällen (z.B. Beerdigung, Betriebs-/Werksferien) möglich. Kurzfristige Unterrichtsversäumnisse im zeitlichen Zusammenhang mit den Schulferien führen zu einem begründeten Zweifel an einer Krankheit als Versäumnisgrund. Die Schule muss in solchen Fällen die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Beurlaubungen können nur von der Unteren Schulaufsicht beim Kreis Siegen-Wittgenstein ausgesprochen werden.
  • Kommt es zu einer nicht genehmigten bzw. nicht ausreichend entschuldigten Ferienverlängerung, soll umgehend eine Bußgeldanzeige gefertigt und an die Bezirksregierung Arnsberg gesandt werden. Die Bezirksregierung wird dann den Bußgeldbescheid erstellen.
  • Da häufig die Ferien verlängert werden, um günstige Urlaubstarife zu nutzen, wurde im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Mindesthöhe des Bußgeldes auf 75 Euro pro unentschuldigtem Fehltag und pro Elternteil festgelegt.
  • In der Vergangenheit wurde als Grund für die Beurlaubung vor den Ferien mehrfach der Begriff „Haushaltsauflösung“ angeführt. Dieser Begriff existiert in der Rechtsprechung nicht mehr. Auf eine „Haushaltsauflösung“ als Beurlaubungsgrund kann sich kein Elternteil mehr berufen.

Umgang mit Schulbüchern

Seit einigen Jahren erhalten die Schulen den unverändert gleichen Betrag zur Anschaffung von Schulbüchern. In der Primarstufe sind dies 36,00 Euro pro Kind. Darin ist der Elternanteil enthalten.

Wir können für unsere Mittel insgesamt weniger neue Bücher kaufen und müssen sie daher insgesamt länger ausleihen. Deshalb richten wir an alle Eltern die Bitte, bei Ihren Kindern auf einen pfleglichen Umgang mit den Lehrwerken zu achten.

  • Alle Bücher müssen einen Schutzumschlag haben.
  • Bücher und Pausenverpflegung sollten im Ranzen stets getrennt aufbewahrt werden.
  • Es ist strikt verboten, in ausgeliehene Bücher zu schreiben, etwas auszumalen oder anzustreichen, auch nicht mit Bleistift.
  • Ausgeliehene Bücher, die beschädigt oder übermäßig verschmutzt sind, müssen durch die Eltern ersetzt werden.

Stunden- und Pausenraster

Grundschule Netphen

StundeDauer
1. Stunde08.00 Uhr bis 08.45 Uhr
2. Stunde08.45 Uhr bis 09.30 Uhr
Pause09.30 Uhr bis 10.00 Uhr
3. Stunde10.00 Uhr bis 10.45 Uhr
4. Stunde10.45 Uhr bis 11.30 Uhr
Pause11.30 Uhr bis 11.40Uhr
5. Stunde11.40 Uhr bis 12.25 Uhr
6. Stunde12.25 Uhr bis 13.10 Uhr