Schulbetrieb ab 2.11.

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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

mit Mail von heute hat das Schulministerium beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler ab dem 02.11.21 aufzuheben.

Ab diesem Zeitpunkt besteht also für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht mehr am Sitzplatz eine Maske zu tragen. Sobald der Sitzplatz verlassen wird, besteht die Maskenpflicht weiterhin!

Schülerinnen und Schüler, die weiterhin am Sitzplatz eine Maske tragen wollen, ist dies weiterhin ausdrücklich erlaubt. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt: solange ein 1,5m Abstand eingehalten wird, darf die Maske abgenommen werden. Engerer Schülerkontakt muss weiterhin mit Maske stattfinden.

Im Sportunterricht gilt weiterhin die bekannte Regel: bei Einhaltung des Mindestabstands in der Turnhalle darf die Maske abgenommen werden, ansonsten muss sie getragen werden. Für die Betreuung gelten die oben genannten Regeln entsprechend.

Auf dem Außengelände gilt, wie bisher auch, keine Maskenpflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Kramps und Kirsten Wüst