Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter.
Aufgaben
- Beratung über Art und Umfang der Hausaufgaben.
- Beratung über die Durchführung von Leistungsüberprüfungen.
- Beratung über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
- Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen (Fahrten, Feste).